Details zum Baugebiet Hanfteichweg
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen und Downloads zum Thema Kalte Nahwärme am Hanfteichweg.
* 6 kW ist die Mindestleistung
** Stand 12/2024. Der Baukostenzuschuss ist unabhängig vom Baufortschritt der Eigenheime fix, da das Wärmenetz bereits gebaut ist. Die Hausanschlusskosten sind mind. bis 2026 fix. Für spätere Zeitpunkte unterliegen sie einer Indizierung, abhängig von Lohn und Materialeinkauf.
Ausgerechnete Beispiele für verschiedene Leistungsstufen finden Sie im FAQ-Bereich.
Welche einmaligen Kosten entstehen während der Bauphase?
Auf Basis unserer Preisliste für Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten ergeben sich für Ihre gewünschten Anschlussleistungen nachfolgende Kosten:
Beispielrechnung für Einfamilienhäuser bis 10 kW:
| Gewünschte Leistung | 6 kW | 8 kW | 10 kW |
| Baukostenzuschuss | 13.566 € | 17.612 € | 21.182 € |
| Hausanschlusskosten | 12.257 € | 13.447 € | 19.397 € |
| Summe | 25.823 € | 31.059 € | 40.579 € |
Wie ermittelt sich der Wärme-Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis Wärme wurde im Jahr 2022 marktgerecht durch ein Fachingenieurbüro ermittelt. Der Preis ändert sich jährlich zum 01.01. nach einem transparenten Verfahren.
Die Preise werden gem. einer gesetzlichen Verordnung (AVBFernwärmeV) jeweils zur Hälfte nach einem Strompreisindex und einem allgemeinen Index für Wärme ermittelt. Eine Aufteilung hat der Gesetzgeber festgelegt, damit Wärmekunden nicht ausschließlich vom eingesetzten Brennstoff (hier Strom) abhängig sind.
Der Wärme-Arbeitspreis für das laufende Jahr 2025 bezieht sich auf Indexwerte des stat. Bundesamtes aus den Jahren 2023/2024 (Durchschnitt Oktober 2023 – September 2024).
Bei einem Wärmebedarf von 6.000 kWh pro Jahr ergeben sich monatliche Wärmekosten von 201,79 €/Monat.
Wer legt die Größe des Hausanschlusses und der Wärmepumpe fest?
Sie stellen uns eine Wärmebedarfsberechnung für Ihr Haus zur Verfügung. Diese ist Bestandteil des Bauantrages und wird in der Regel von Ihrem Architekten erstellt. Auf Basis dieser Wärmebedarfsberechnung legen wir für Sie die benötigte Leistung/Größe Ihrer Wärmepumpe fest.
Was ist der Umfang der Dienstleistung der Wärmelieferung?
Wir bauen Ihnen eine für Ihre Bedürfnisse passende Wärmepumpe ein und liefern Ihnen damit die benötigte Wärme für Ihre Heizung, die Warmwasserbereitung und eine angenehme passive Kühlung im Sommer. Sie erhalten ein Rundum-Sorglos-Paket inkl. aller Wartungen und aller Reparaturen sowie einer 24/7-Störungsannahme und Monitoring. Sie zahlen nur für die gelieferte Wärme!
Wie wird die erzeugte Wärme der Wärmepumpe gemessen?
Die gelieferte Wärme wird über einen geeichten Wärmemengenzähler hinter der Wärmepumpe, an der Übergabestelle zu Ihrem Heizungsnetz, gemessen und abgerechnet. Es wird nur Wärme abgerechnet.
Woher kommt der Strom für die Wärmepumpe?
Sie brauchen sich um den Strombedarf der Wärmepumpe nicht zu kümmern. Der Strombedarf für die Wärmepumpe wird über einen eigenen Stromzähler der SWL separat gemessen und von der SWL als regionaler Ökostrom bereitgestellt. Es entstehen für Sie also keine zusätzlichen Stromkosten!
Wenn Sie eine PV-Anlage (Batteriespeicher) installieren möchten, können Sie diese voll für den Strombedarf in Ihrem Haushalt bzw. für ihr E-Auto nutzen.
Wer liefert den Strom für meinen Haushaltsbedarf
Sie sind in der Wahl Ihres Stromanbieters frei. Wenn Sie möchten, machen wir Ihnen gerne ein Angebot für eine Belieferung mit regionalem Ökostrom.
Darf ich einen Kamin / Kaminofen nutzen?
Wir möchten, dass Sie sich in Ihrem neuen Zuhause wohlfühlen. Natürlich können Sie sich für gemütliche Stunden einen Kamin oder Kaminofen einbauen. Auch ein (elektrischer) Handtuchheizkörper als Ergänzung zur Fußbodenheizung im Bad ist durchaus zulässig.
Warum gibt es eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren?
Siehe Frage: Was geschieht nach Ablauf der vertraglichen Erstlaufzeit von zehn Jahren?
Was geschieht nach Ablauf der vertragliche Erstlaufzeit von zehn Jahren?
Das Kalte Nahwärmenetz ist für eine Nutzungsdauer von mehreren Jahrzehnten ausgelegt. Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir mit Ihnen keine Verträge abschließen, die länger als zehn Jahre laufen. In unserem Wärmelieferungsvertrag werden deshalb zunächst zehn Jahre Vertragslaufzeit vereinbart. Uns liegt viel daran Sie als Kunden zu behalten. Deshalb werden wir Ihnen rechtzeitig ein neues Angebot für die Belieferung mit Wärme machen.
Im Fall einer Vertragsverlängerung werden wir natürlich weiterhin ein Full-Service-Paket anbieten, das alle Reparaturen und bei Bedarf auch den Ersatz der Wärmepumpe enthält. Wenn Sie keine weitere Wärmelieferung wünschen, bauen wir die Wärmepumpe kostenlos wieder aus.
Zusätzlich zu Ihrer regulären Mehrspartenhauseinführung (für Strom, Wasser und Telekommunikation) wird für den Anschluss der Wärmepumpe eine weitere, separate Zweifach-Mehrspartenhauseinführung (Zweifach-MSH) benötigt. Alle wichtigen Details und technischen Vorgaben hierzu finden Sie im angehängten Beiblatt.
Informationsblatt zur Mehrspartenhauseinführung für Wärmepumpen
Hier finden Sie den Antrag auf den Netzanschluss der kalten Nahwärme:
Antrag Hausanschluss kalte Nahwärme
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an folgende Adresse:
hausanschluss@swl-unser-stadtwerk.de
Für Rückfragen zum Hausanschluss stehen wir Ihnen gerne unter hausanschluss@swl-unser-stadtwerk.de zur Verfügung.
KONTAKT
ZENTRALE
Saerbecker Ver- und Entsorgungsgesellschaft mbH
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