Messstellenbetriebsgesetz: Was Sie hierzu wissen sollten
In vielen Gebäuden befinden sich derzeit noch die sogenannten Ferraris- oder Drehstromzähler. Diese haben sehr zuverlässig die Stromabnahme erfasst und machen das auch heute noch. Dennoch reichen diese Zähler auf Dauer nicht mehr aus, um den Herausforderungen der Energiewende zu begegnen. Diese bestehen insbesondere darin, dass regenerativ erzeugter Strom – wie bspw. aus Photovoltaik- oder Windkraftanlagen – wetterabhängig ins Stromnetz eingespeist wird. Aus diesem Grund schwankt die eingespeiste Menge und diese Schwankungen müssen auf Dauer durch eine intelligente Stromnetzsteuerung ausgeglichen werden. Damit soll die Stabilität des Stromnetzes erhöht werden, was letztendlich zur Versorgungssicherheit beiträgt. Einen wesentlichen Beitrag zur intelligenten Steuerung der Netze liefern digitale Messeinrichtungen.
Bei den digitalen Messeinrichtungen wird zwischen modernen und intelligenten Messeinrichtungen unterschieden. Wie sich diese unterscheiden und wer welche Messeinrichtung erhält, haben wir weiter unten aufgeführt.
Das Messstellenbetriebsgesetzt sieht vor, dass bis 2032 der Austausch der „alten“ Stromzähler flächendeckend erfolgt sein soll. Damit das gelingt, tauschen auch wir, die Saerbecker Ver- und Entsorgungsnetzgesellschaft mbH (SaerVE-Netz), seit einigen Jahren schon die Stromzähler in unserem Versorgungsgebiet sukzessive aus. Die Durchführung wurde an den Stadtwerken Lengerich als Betriebsführer des Netzes übergeben. Dies macht die SWL nicht mehr alleine, sondern hat sich dafür einen Partner gesucht: die smartOPTIMO aus Osnabrück.
Die SaerVE-Netz in Zusammenarbeit mit der smartOPTIMO
An smartOPTIMO sind verschiedene kommunale Unternehmen beteiligt, u.a. auch wir, die Stadtwerke Lengerich GmbH. smartOPTIMO ist spezialisiert auf den operativen Messstellenbetrieb, wozu u.a. die Installation von Messstellen, der Wechsel von Messeinrichtungen oder auch die jährliche Zählerablesung gehören. Aus diesem Grund wird sich im Zuge der anstehenden Zählerwechsel, oder auch der Ablesung die smartOPTIMO bei Ihnen melden. Die Vorgänge sind mit uns abgestimmt. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Zählerwechsel haben, bspw. einen Termin verschieben wollen, dann wenden Sie sich gerne direkt an smartOPTIMO unter der Telefonnummer 0541-600 680 8308 bzw. per Mail av-swl@smartoptimo.de. Sollte etwas mal nicht so funktionieren, wie Sie es sich vorgestellt haben, melden Sie sich dazu gerne bei unserem Kundenservice unter Kundenservice@swl-unser-stadtwerk.de.
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Wir bitten Sie daher folgendes zu beachten:
- Der Termin zum turnusmäßigen Zählerwechsel wird schriftlich vorab angekündigt. Ein „spontan“, telefonisch angekündigter Zählerwechsel ist nicht vorgesehen. Um Trickbetrug vorzubeugen, verweigern Sie im Zweifel den Zutritt oder wenden Sie sich an smartOPTIMO
- Die Monteure sind aufgefordert, sich auszuweisen. Bitte lassen Sie sich den Dienstausweis zeigen. Auch hier gilt: Melden Sie sich im Zweifel direkt bei smartOPTIMO, um die Identität des Mitarbeiters zu prüfen.
Kontakt zu smartOPTIMO: Tel: 0541-600 680 8308 Mail: av-swl@smartoptimo.de
Übersicht zu den Stromzählertypen

Quelle: Bundesnetzagentur
Im Folgenden haben wir für Sie einige Fragen und Antworten rund um das Messstellenbetriebsgesetzt zusammengetragen.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gerne an smartOPTIMO oder auch an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Bei digitalen Messeinrichtungen wird zwischen modernen und intelligenten Messeinrichtungen unterschieden.
Was ist der Unterschied?
Vorab: Die digitalen Zähler (egal, ob modern oder intelligent) werden generell als „moderne Messeinrichtungen“ bezeichnet. Dennoch gibt es innerhalb der modernen Messeinrichtungen einen wesentlichen Unterschied, dieser liegt in der Übertragung der Daten. Intelligente Messeinrichtungen senden Verbrauchsdaten an den Netzbetreiber, während moderne Messeinrichtungen die Übertragung nicht vornehmen.
Die Übertragung der Daten erfolgt dabei über eine Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway sorgt für die Verschlüsselung der Daten. Wichtig zu wissen: Es werden nur Daten gesendet, die für die Steuerung der Stromnetze notwendig sind. Ferner wurden die Smart-Meter-Gateways nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt.
Aber auch bei modernen Messeinrichtungen gibt es Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Drehstromzählern. So können Sie nach Eingabe einer PIN neben dem Zählerstand noch weitere detaillierte Verbrauchswerte, wie bspw. die aktuelle Gesamtleistung oder Verbrauchswerte der letzten zwei Jahre (geclustert nach unterschiedlichen Zeiträumen) einsehen.
Nach einem Zählertausch können, Sie wenn gewünscht, den PIN direkt beim Installateur oder über das Kundencenter der Stadtwerke Lengerich anfragen.
Steigen die Kosten für den Messstellenbetrieb, wenn eine moderne Messeinrichtung eingebaut wird?
Das lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Mit dem Einbau der neuen Technik ändern sich aber auf jeden Fall die Entgelte für den Messstellenbetrieb, also den Betrieb Ihres Zählers. Diese Entgelte und Entgeltobergrenzen werden vom Gesetzgeber festgelegt und sind vom Jahresverbrauch abhängig.
Die aktuellen Kosten für unsere Messeinrichtungen veröffentlichen wir im Zuge der Netzentgelte. Diese finden Sie im aktuellen Preisblatt.
Wer erhält ein Intelligentes Messsystem?
Ein intelligentes Messsystem erhalten alle
1. Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch größer 6.000 kWh,
2. Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung größer 7 kW sowie
3. Letztverbraucher mit bestehender Vereinbarung nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes.
Wann wird welcher Zähler gewechselt?
Langfristig sollen alle Zähler sukzessive gegen moderne Messeinrichtungen ausgetauscht werden. Vorrangig werden dabei die Zähler getauscht, bei denen die Eichgültigkeit abläuft. Zudem werden bei jeglichen Umbauten am Haus (PV-Anlage, Wallbox) ebenfalls die alten Zähler gegen moderne Messeinrichtungen ausgetauscht.
Welche Vorteile bietet die moderne Messeinrichtung?
Wie bisher wird Ihr Stromverbrauch weiterhin direkt am Zähler angezeigt. Allerdings sind die Werte gespeichert und können für die letzten 24 Monate abgerufen werden – je nach Wunsch tages-, wochen-, monats- oder jahresbezogen. Auf diese Weise können Sie Ihr Verbrauchsverhalten analysieren und bei Bedarf optimieren.
Welche Vorteile bietet das intelligente Messsystem?
Dank des intelligenten Messsystems erhalten Sie Detailinformationen zu Ihrem individuellen Verbrauchsverhalten. So können Sie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte sowie die tatsächliche Nutzungszeit ablesen und feststellen, wann Sie die meiste Energie verbrauchen und Ihr Verbrauchverhalten bei Bedarf optimieren.
Darüber hinaus bieten Ihnen intelligente Messsysteme künftig die Möglichkeit, innovative Produkte und Dienstleistungen zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise variable Tarife sowie Apps für Ihr Smart Home.
Ein weiteres Plus: Es besteht keine Notwendigkeit mehr zur Vor-Ort-Ablesung.
Werden auch Wärme- und Gewerbezähler gegen moderne Messeinrichtungen getauscht?
Ja, auch Wärme- und Gewerbezähler werden zugunsten einer modernen Messeinrichtung ausgetaucht.
Wie lange dauert der Zählertausch?
Der Zählertausch dauert in der Regel rund 20 bis 45 Minuten.
Warum tauscht man nicht alle Zähler gegen moderne Messeinrichtungen aus?
Langfristig ist dies das Ziel. Um dorthin zu gelangen, werden nun sukzessive alle bisher eingebauten Zähler mit einem Jahresverbrauch von bis zu 6.000 kWh gegen moderne Messeinrichtungen ausgetauscht. Vorrangig werden dabei die Zähler getauscht, bei denen die Eichgültigkeit abläuft.
Ist der Zählertausch kostenlos?
Ja, der Zählertausch ist kostenlos, wenn er durch uns veranlasst wird.
Darf ich den Einbau bzw. Austausch moderner Messeinrichtungen ablehnen?
Nein, die Einbaupflicht ist gesetzlich vorgegeben. Ein Widerspruch ist daher nicht möglich.
Dies gilt auch für bereits eingebaute elektronische EDL21-Zähler, da diese nicht als moderne Messeinrichtung nutzbar sind. Hier kann die Anforderung, dass die Verbrauchswerte der letzten 24 Monate zu sehen sind, nicht erfüllt werden.
Darf ich den Einbau bzw. Austausch eines intelligenten Messsystems ablehnen?
Nein, die Einbaupflicht ist gesetzlich vorgegeben. Ein Widerspruch ist daher nicht möglich.
Erfolgt weiterhin eine Ablesung durch den Messstellenbetreiber?
Die moderne Messeinrichtung liest die Daten weder automatisch aus, noch überträgt sie sie an den Messstellenbetreiber. Daher ist die Ablesung vor Ort weiterhin notwendig.
Das intelligente Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung in Verbindung mit einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Dieses Modul macht die Messeinrichtung kommunikationsfähig. So kann das intelligente Messsystem sowohl den Zählerstand als auch die Verbrauchswerte automatisch an den zuständigen Messstellenbetreiber übermitteln. Um die Sicherheit ihrer Daten zu gewährleisten, sieht das Gesetz detaillierte Vorschriften vor, welche unter anderem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erarbeitet wurden. Alle Geräte müssen in einem Verfahren bei dem BSI geprüft und zertifiziert werden. Nur mit der Zertifizierung dürfen diese anschließend verbaut werden.
Wie erhalte ich die PIN für meinen Zähler?
Nach Zählertausch können Sie, wenn gewünscht, den PIN über unser Kundencenter anfragen. Der PIN wird Ihnen im Nachgang per Mail übermittelt. Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Kundencenter der Stadtwerke Lengerich.
Wie lange dauert der Zählertausch?
Der Zählertausch dauert in der Regel rund 20 bis 45 Minuten.
Wer führt den Zählertausch durch?
Die Verantwortung für den Austausch Ihres Zählers liegt beim grundzuständigen Messstellenbetreiber. Das sind in Saerbeck wir. Wir arbeiten mit der smartOPTIMO zusammen, der als Dienstleister für uns die Installation bzw. den Zählerwechsel übernimmt.
Wo finde ich die aktuellen Preise des grundzuständigen Messstellenbetreibers?
Die aktuellen Kosten für unsere Messeinrichtungen veröffentlichen wir im Zuge der Netzentgelte. Diese finden Sie im aktuellen preisballt weiter unten auf der Website.
Werden die Daten der modernen Messeinrichtung automatisch an den Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber übermittelt?
Nein, es werden bei der modernen Messeinrichtung keine Verbrauchsdaten übertragen, da der Stromzähler keine Kommunikation ermöglicht. Die Daten können ausschließlich direkt am Zähler abgelesen werden.
Welche Daten speichert die moderne Messeinrichtung?
Die moderne Messeinrichtung speichert Angaben zum Stromverbrauch, darunter Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresverbrauch. Diese Informationen können aber nur durch Eingabe der zählerspezifischen PIN direkt am Gerät abgelesen werden. Weitere Informationen werden nicht erfasst.
In der Anlage sind mehrere Zähler vorhanden: Warum werden nicht alle gleichzeitig durch moderne Messeinrichtungen ersetzt?
Sind in der Anlage mehrere Zähler vorhanden, tauschen wir alle Zähler mit den gleichen technischen Voraussetzungen gleichzeitig aus. Ausschlaggebend sind beispielsweise Eintarifzähler, Baujahr, Bauart, etc. Bei allen weiteren Zählern erfolgt der Austausch zu einem späteren Zeitpunkt.
Wie kann ich meinen Messstellenbetreiber wechseln?
Sie haben die freie Wahl des Messstellenbetreibers. In der Regel ist der örtliche Netzbetreiber auch der grundzuständige Messstellenbetreiber. Sie haben aber die Möglichkeit, den Messstellenbetrieb von einem anderen als dem grundzuständigen Messstellenbetreiber durchführen zu lassen. Für den Wechsel gibt es klare Vorgaben. Der § 14 MsbG regelt, was Sie im Fall eines geplanten Wechsels in die Erklärung an Ihren aktuellen Messstellenbetreiber schreiben müssen (Brief, E-Mail oder Fax).
In welchen Orten und Städten ist die SaerVe-Netz für den Tausch der Messeinrichtungen zuständig?
Die SaerVE-Netz ist in Saerbeck grundzuständiger Messstellenbetreiber und damit verantwortlich für den Zählertausch.
Messstellenbetrieb
Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag
Technische Mindestanforderungen zum Messstellen- und Messrahmenvertrag