Netzzugang / Entgelte

Netzzugang / Entgelte

Peisblätter Netzzugang:

Preisblatt Netzanschluss (ab 01.01.2021)

Geltende Netzentgelte:

Preisblatt der Saerbecker Ver- und Entsorgungsnetzgesellschaft mbH 2023
Preisblatt der Saerbecker Ver- und Entsorgungsnetzgesellschaft mbH 2022
Preisblatt der Saerbecker Ver- und Entsorgungsnetzgesellschaft mbH 2021
Preisblatt der Saerbecker Ver- und Entsorgungsnetzgesellschaft mbH 2020
Preisblatt der Saerbecker Ver- und Entsorgungsnetzgesellschaft mbH 2019

Vermiedene Netzentgelte:

Referenzpreisblatt der Saerbecker Ver- und Entsorgungsnetzgesellschaft mbH zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV

Hochlastzeitfenster:

Letztverbraucher mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen.

Ist aufgrund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder aufgrund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzengelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV 2023
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV 2022
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV 2021
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV 2020
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV 2019

Ansprechpartner für den Netzzugang:

Frau Heike Seidel
Telefon: 05481 8005-22222
Mail: info@swl-unser-stadtwerk.de

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